Gesetzklar
Bund BGBl: BGBl I Erstverkündet: 02. November 1990
§ 4

§ 4 – Erhebungsmerkmale bei Einrichtungen nach § 2 Nummer 1 und 2 (Hochschulen, Hochschulkliniken sowie staatliche und kirchliche Prüfungsämter)

Bei den in § 2 Nummer 1 und 2 genannten Einrichtungen werden für die Prüfungsteilnehmenden, soweit die Merkmale nicht bereits nach § 3 Absatz 1 erhoben werden, folgende Erhebungsmerkmale semesterweise nach Abschluss des Prüfungsverfahrens erfasst: Bezeichnung der Hochschule; normal normal Geschlecht; normal normal Geburtsmonat und -jahr; normal normal Staatsangehörigkeit; normal normal Art und Fachrichtung der abgeschlossenen Prüfung; normal normal Monat und Jahr des Prüfungsabschlusses; normal normal Fachsemesterzahl beim Prüfungsabschluss; normal normal Prüfungserfolg und Gesamtnote; normal normal bei Promotionsabsolventinnen und Promotionsabsolventen zusätzlich die Art der Promotion; normal normal Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte (ECTS: Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen); normal normal Anzahl der für den Studiengang anerkannten ECTS-Punkte auf Grund außerhalb der Hochschule erworbener beruflicher Qualifikationen; normal normal Anzahl der im Ausland erworbenen ECTS-Punkte, die an der jeweiligen Hochschule in Deutschland für den Studiengang anerkannt werden; normal normal für studienbezogene Auslandsaufenthalte jeweils Art des Aufenthalts; Dauer des Aufenthalts in Monaten; Staat des Aufenthalts sowie Art des Mobilitätsprogramms. normal normal normal arabic

Kurz erklärt

  • Bei bestimmten Bildungseinrichtungen werden semesterweise Daten zu Prüfungsteilnehmenden erfasst.
  • Erfasste Merkmale umfassen unter anderem Hochschule, Geschlecht, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit.
  • Weitere Informationen sind Art und Fachrichtung der Prüfung sowie Prüfungsabschlussdatum und Gesamtnote.
  • Für Promotionsabsolventen werden zusätzlich Details zur Promotion und anerkannten ECTS-Punkten erfasst.
  • Auch Auslandsaufenthalte werden dokumentiert, einschließlich Aufenthaltsart, Dauer und Land.